Infos
02
Apr

Info Selbstzahler

by Redaktion

Sehr geehrte Patienten, wir sind eine Privat- und Selbstzahlerpraxis.

Alle Privatversicherten (auch beihilfeberechtigte Beamte) bekommen ihre Rechnung in dem gewohnten Umfang erstattet. Gesetzlich versicherte Patienten dürfen wir nicht auf "Chipkarte" behandeln. Sie bekommen eine Rechnung, wie ein Privatpatient.

Private Behandlung oft günstiger als man denkt

Fragen Sie vorab nach den voraussichtlichen Kosten. Eine (Teil-)Erstattung durch die jeweilige Krankenkasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, nämlich dann, wenn zuvor mit der Krankenkasse die Kostenerstattung vereinbart wird. Das muss aber vor einer Inanspruchnahme unserer Leistungen passieren. Erstattungen im Nachhinein werden so gut wie nie von den Kassen übernommen.

Weitere Informationen zu dem Thema Kostenerstattung erhalten Sie hier.

Ausnahmeregelung Vasektomie

Die Kosten liegen bei 400 Euro in örtlicher Betäubung (Vorgespräch, Voruntersuchung, Aufklärung, Ultraschalluntersuchung der Hoden, OP, pathologische Untersuchung des entfernten Samenleiterteiles und aller Folgekosten). Es besteht weder bei gesetzlich noch bei privat Versicherten ein Erstattungsanspruch. Ausnahmen sind schwere Erberkrankungen - hier muss aber vorher eine schriftliche Kostenzusage der Krankenkasse vorliegen.

Ausnahmen bei akuten Notfällen

Bei akuten Notfällen sind die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung manchmal bereit, die Kosten einer privatärztlichen Behandlung zu übernehmen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich mehrfach erfolglos anderweitig um einen zeitnahen Termin bemüht haben. Aber Sie müssen auch hier vorab zumindest eine telefonische Zusage Ihres Sachbearbeiters einholen!

In meiner Praxis werden alle Patienten, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus nach den modernsten wissenschaftlichen Kriterien behandelt – mir geht es um Ihre Gesundheit, nicht um Leistungskataloge und Kompromisse.  

 

Bei allen Unklarheiten können Sie mich jederzeit ansprechen!

Ihr Stefan Kämpken.

 

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