Alle Privatversicherten (auch beihilfeberechtigte Beamte) bekommen ihre Rechnung in dem gewohnten Umfang erstattet. Gesetzlich versicherte Patienten dürfen wir nicht auf "Chipkarte" behandeln. Sie bekommen eine Rechnung, wie ein Privatpatient.
Fragen Sie vorab nach den voraussichtlichen Kosten. Eine (Teil-)Erstattung durch die jeweilige Krankenkasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, nämlich dann, wenn zuvor mit der Krankenkasse die Kostenerstattung vereinbart wird. Das muss aber vor einer Inanspruchnahme unserer Leistungen passieren. Erstattungen im Nachhinein werden so gut wie nie von den Kassen übernommen.
Weitere Informationen zu dem Thema Kostenerstattung erhalten Sie hier.
Die Kosten liegen bei 400 Euro in örtlicher Betäubung (Vorgespräch, Voruntersuchung, Aufklärung, Ultraschalluntersuchung der Hoden, OP, pathologische Untersuchung des entfernten Samenleiterteiles und aller Folgekosten). Es besteht weder bei gesetzlich noch bei privat Versicherten ein Erstattungsanspruch. Ausnahmen sind schwere Erberkrankungen - hier muss aber vorher eine schriftliche Kostenzusage der Krankenkasse vorliegen.
Bei akuten Notfällen sind die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung manchmal bereit, die Kosten einer privatärztlichen Behandlung zu übernehmen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich mehrfach erfolglos anderweitig um einen zeitnahen Termin bemüht haben. Aber Sie müssen auch hier vorab zumindest eine telefonische Zusage Ihres Sachbearbeiters einholen!